Rückblick - Erlebnisse - Erfahrungen
Nicht gelebte Erinnerungen
Winter 1975. In der 3. Klasse eines Zuges von Isparta nach Afyon fahren meine Frau und ich. Auf meinem Schoß sitzt mein geistig behinderter Sohn Gürkan. Die wirtschaftliche Misere und das kleine Lehrergehalt... Wir haben nur zwei Fahrkarten.
Wenig später kommt der Schaffner "Bitte Fahrkarten vorzeigen!"
"Wo ist die Fahrkarte von dem Jungen, fragt er uns forsch."
"Er ist noch klein und wie Sie sehen, kann er nicht alleine sitzen, deswegen besetzt er auch keinen Sitzplatz." "Aber er ist doch wohl schon sieben."
"Ja, aber er ist behindert und geht nicht in die Schule."
"Das ist egal. Das nächste Mal müsst ihr auch für ihn eine Fahrkarte kaufen."
In diesem kalten Zug schwitze ich. Mein Sohn ist hundertprozentig behindert, und ich trage ihn auf meinem Schoß, ich habe keine Fahrkarte für ihn. Die mahnende Worte des Schaffners sind für mich immer noch eine lebendige Erinnerung...
Januar 1980. Gürkan ist seit einer Woche mit uns in Deutschland. Aus dem Karlsruher Schulamt bekommen wir ein Schreiben: "Bitte melden Sie ihren Sohn Gürkan unter der angegebenen Adresse zur Schule an." Weil die Schule weit von unserer Wohnung weg ist, wird er morgens abgeholt und abends zurückgebracht. Dann wird er beim Versorgungsamt untersucht und bekommt einen Behindertenausweis und Pflegegeld.
Mit seinem Ausweis kann er und auch seine Begleitung im städtischen Verkehr frei fahren. Jedes Mal, wenn ich mit meinem Sohn frei fahre, denke ich an den Tag von 1975. Sein Freifahrtschein kann mich heute mit befördern, aber damals - 1975 - war die Fahrt ein Problem trotz der für mich gelösten Fahrkarte...
1986. Gürkan ist jetzt 18 Jahre alt. Wegen der Freistellung vom Militärdienst lassen wir beglaubigte Übersetzungen von allen seinen Attesten und ärztlichen Berichten sowie von zwei fachärztlichen Gutachten über seine "militärische Untauglichkeit" erstellen. Alles senden wir in die Türkei.
In dem Antwortschreiben, das wir bekommen, steht, dass alle Atteste aus dem Ausland ungültig sind. Wir müssen ihn in die Türkei bringen und in einem Militärkrankenhaus untersuchen lassen. Weil er in der Schule ist, hat man ihm ein Jahr Aufschub gewährt.
Im nächsten Jahr bekommt er wieder eine Aufforderung zur Musterung. Wir wiederholen die gleiche Prozedur wie im letzten Jahr, bekommen die gleiche Antwort und wieder ein Jahr Zurückstellung. Das ging mehrere Jahre so fort. Niemand weiß jedoch, was das alles für uns bedeutet...
Jedes Jahr wird sein Pass nur für ein Jahr verlängert (weil er seinen Militärdienst nicht abgeleistet hat). Weil sein Pass jeweils nur ein Jahr verlängert wird, bekommt er von der deutschen Seite immer nur ein Jahr Aufenthaltserlaubnis. Aufenthaltserlaubnis- und Verlängerungsstempel im Pass sind groß. Die Seiten seines Passes werden schnell verbraucht. Das verursacht uns unnötige Ausgaben und belastet unseren Sohn mit großem Stress. So ärgern wir uns jedes Jahr über die unnötig verlorene Zeit von einer Woche wegen der erforderlichen fachärztlichen Gutachten und ca. 300 Mark Ausgaben.
1993. Eine Vize-Konsulin aus dem türkischen Generalkonsulat benachrichtigt uns über eine Neuigkeit und will uns helfen. 1992 war ein neues Gesetz erlassen worden, das die Anerkennung von ärztlichen Attesten aus den Ausland ermöglicht. Wir freuen uns riesig. Wiederholen unsere gewohnte Prozedur und senden alles in die Türkei .
Das Ergebnis: "Bringen Sie Ihren Sohn Gürkan zur Untersuchung in die Türkei"
1994. Wir bitten die Pflegeanstalt von Gürkan, ihn in Begleitung mit einer Pflegeperson für drei Wochen mit uns in die Türkei zu senden. Er ist jetzt in der Türkei und wir wollen seine Freistellung ein für allemal erledigen. Wir bringen unseren Sohn zum Kreiswehrersatzamt in unserer Heimatstadt Uluborlu:
"Hier ist der Rekrut, den Sie so lang gesucht haben, wir haben ihn hergebracht."
"Sie machen wohl einen Witz. Den können wir natürlich nicht gebrauchen. Damit die Zurückstellung schnell erledigt werden kann, werden wir Sie in die Kreisstadt Isparta überweisen. Bitte 16 Passbilder mitbringen, nicht vergessen!"
Wir fahren gemeinsam nach Isparta. Im Militärhospital melden wir ihn an der Pforte an. Es hieß "Kurz warten." Wir warten den ganzen Vormittag.
Nachmittags sind keine Sprechstunden. Ich finde einen Verantwortlichen des Krankenhauses, erkläre ihm die Lage und frage ihn "Was tun?"
"Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder Sie bringen Ihren Sohn in vier Wochen wieder. Jetzt ist unser Nervenarzt im Urlaub. Oder Sie fahren mit Ihrem Sohn nach ins Gülhane-Militärkrankenhaus nach Ankara. " "Herr Doktor, unser Sohn wurde nur für drei Wochen mit seinem Pfleger in die Türkei geschickt. In zwei Wochen muss er wieder zurück sein. Außerdem ist es uns nicht möglich, ihn nach Ankara zu bringen. Sie sehen seine Situation: Er kann nicht allein essen, er kann nicht allein aufs Klo geht, wir können mit ihm nirgends unterkommen."
"Das ist nicht mein, sondern dein Problem! Militärdienst ist Bürgerpflicht. Mach, was du willst. Jetzt muss ich aber gehen. Ich hab noch andere Sachen zu tun." Meine Frau und ich sind ratlos. Wir hatten einerseits keine Ergebnisse erzielt, andererseits hatte der Pass unseres Sohnes wieder mal fast keine leeren Seiten mehr. Da half der Vorschlag eines Freundes: "Beantrage in der Türkei einen Pass für fünf Jahre. Hier spielt bei der Erstellung keine Rolle, dass er sein Militärdienst noch nicht gemacht hat. Ich habe auch einen bekommen."
So fuhren wir zum Passamt, stellten unseren Sohn vor, erklärten die Lage und wollten wissen, ob er einen Pass für fünf Jahre bekommen kann. Zum Glück wurden wir sehr freundlich behandelt und unsere Anfrage wurde gleich erledigt. Wir waren erleichtert, das bedeutete für uns wenigstens für fünf Jahre Ruhe.
Im Jahr 1996 erfuhren wir, dass der türkische Staatspräsident Süleyman Demirel nach München kommen sollte. Wir dachten: "Er ist der Staatspräsident und gleichzeitig sind wir aus der gleichen Stadt. Wenn wir ihn über die Lage der behinderten jungen Menschen informieren, kann er unserem Sohn und anderen, die unter dem gleiche Problem leiden, helfen". Wir bereiteten für ihn eine Mappe vor und stellten das Problem dar. Es gelang uns schließlich, wenn auch unter sehr großen Schwierigkeiten, ihm unsere Mappe in die Hand zu geben.
Nach einer kurzen Zeit bekamen wir vom Verteidigungsministerium ein Schreiben: "Bitte lassen Sie Ihren Sohn in der Türkei in einem Militärkrankenhaus untersuchen..."
Nach diesem Schreiben vom Kreiswehrersatzamt bekamen wir ein weiteres Schreiben: "Wenn Sie, Herr Gürkan Erdemir, bis zum Ende der angegebenen Frist unseren Forderungen nicht nachkommen, werden Sie ausgebürgert..."
Schließlich - 1997 - bat uns der türkische Generalkonsul in Nürnberg, Sakir Fakili, der auch über unsere Situation informiert war, auch für ihn eine Mappe zusammenzustellen. Diese Unterlagen und seine Sicht der Lage - "Die Türkei muss sich dafür schämen" sandte er in die Türkei. Dieser Vorgang hat unserer Geschichte eine Ende gesetzt.
Wenn wir uns damals über unsere Lage mit unseren Bekannten oder Verantwortlichen unterhielten, kamen Reaktionen wie "Mehmet, das glaube ich nicht, übertreibst Du nicht ein bisschen?" oder "Was sollen die Behörden tun? Viele wollen mit falschen Dokumenten den Militärdienst umgehen. Deswegen will der Staat nicht locker lassen. Wie sollen die Behörden euch glauben, dass euer Sohn wirklich behindert ist?"
In der Tat, die Behörden in der Türkei können nicht wissen, dass die Ärzte und Ärztinnen in Deutschland unbestechlich sind.
Ich weiß, Eltern aus der Türkei mit behinderten Kinder können meinen Beitrag nachvollziehen und ihn mit weiteren, vielleicht mit noch ärgerlicheren und traurigeren Geschichten ergänzen. Es gibt aber auch Menschen, die das leben von Familien mit behinderten Kinder gar nicht kennen. Sie mögen sagen "Das, was er erzählt, ist reine Übertreibung. In der jetzigen Zeit gibt es so etwas nicht!"
Ich respektiere solche Meinungen. Wenn es sie beruhigt, sollen diese Menschen meinen Beitrag als nicht gelebte Erinnerungen betrachten.
Mehmet Erdemir
Juni 2002